Fr Zndhlzer gelten folgende Begriffsbestimmungen:

a) Sturmzndhlzer sind Zndhlzer, deren Kpfe mit einer reibungsempfindlichen Zndzusammensetzung und einer pyrotechnischen Zusammensetzung vorbereitet sind, die mit kleiner oder ohne Flamme, jedoch mit starker Hitze brennt;

b) Sicherheitszndhlzer sind Zndhlzer, die mit dem Heftchen, dem Briefchen oder der Schachtel kombiniert oder verbunden sind und nur auf einer vorbereiteten Oberflche durch Reibung entzndet werden knnen;

c) Zndhlzer, berall zndbar, sind Zndhlzer, die auf einer festen Oberflche durch Reibung entzndet werden knnen;

d) Wachszndhlzer sind Zndhlzer, die sowohl auf einer vorbereiteten als auch auf einer festen Oberflche durch Reibung entzndet werden knnen.